Aushilfsnehmer / Vertretungskräfte | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2024)

Inhalt

Aushilfsnehmer / Vertretungskräfte | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (1)

Wenn Sie überlegen, als Aushilfsnehmer, als Unterstützungskraft oder in einer Brückenklasse oder einem DeutschPLUS-Kurs für ukrainische Schülerinnen und Schüler zu arbeiten, finden Sie hier Informationen, Formulare und Hilfestellungen für den Einstieg.

Aushilfsnehmer kommen an den bayerischen Schulen bei kurzfristig auftretendem Vertretungsbedarf zum Einsatz – etwa wenn eine Stammlehrkraft vertreten werden muss, die bspw. wegen längerer Krankheit ausfällt oder sich in Elternzeit befindet. Die Aushilfsnehmer schließen meist einen befristeten Vertrag für die Dauer des Ausfalls der betreffenden Stammlehrkraft oder über einen bestimmten Zeitraum ab und sind in der Regel nur an einer Schule tätig.

Fragen und Antworten

Als Vertretungslehrkraft

  • sind Sie z. B. zur Krankheitsvertretung an einer Schule und
  • werden zwar nicht durch eine Stammlehrkraft begleitet, können aber selbstverständlich mit einer entsprechenden Mitbetreuung durch die Schulen rechnen (z. B. durch die Fachschaft).

Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, dass der Präsenzunterricht für unsere Schülerinnen und Schüler wie geplant stattfinden kann.

Als Unterstützungskraft

  • können Sie Klassen oder Gruppen selbständig betreuen und ggf. für eine zusätzliche 1:1-Betreuung von Schülerinnen und Schülern verantwortlich sein,
  • Sie unterstützen die Stammlehrkraft im Regelunterrich und führen Förderkurse außerhalb des Regelunterrichts und unterrichtsergänzenden Maßnahmen durch.

Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Schularten beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände unterstützt werden.

Als Aushilfsnehmer erhalten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag, i. d. R. für die Dauer des Ausfalls einer Lehrkraft.

Ihre Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und ist abhängig von der Schulart, an der Sie eingesetzt sind, Ihrem Studienabschluss sowie ggf. auch von den von Ihnen studierten Fächern.

Beschäftigungsmöglichkeiten in Teilzeit wird es an vielen Schulen geben.

Die Erfassung aller Bewerber erfolgt grundsätzlich über die zentrale Vermittlungsbörse. Dort werden Ihre Daten erfasst. Sie können auswählen, an welchen Schularten und in welchen Regionen Sie sich einen Einsatz vorstellen können. Außerdem geben Sie an, ob Sie sich eine Tätigkeit als als Aushilfsnehmer, als Unterstützungskraft und / oder zum Einsatz in einer Brückenklasse oder einem DeutschPLUS-Kurs für ukrainische Schülerinnen und Schüler vorstellen können. Im Bedarfsfall nehmen die Schulen bzw. Schulämter nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Registrierung direkt mit Ihnen Kontakt auf.

Grund- und Mittelschullehrkräfte sowie Lehrkräfte für Sonderpädagogik, die als Vertretungslehrkraft tätig sein möchten, melden sich bitte über eine der folgenden Homepages:

Regierung von Oberbayern München - Schulabteilung

Regierung von Niederbayern - Schulabteilung

Regierung von Schwaben - Schulabteilung

Regierung der Oberpfalz - Schulabteilung

Regierung von Oberfranken - Schulabteilung

Regierung von Mittelfranken - Schulabteilung

Regierung von Unterfranken - Schulabteilung

Darüber hinaus kann es nützlich sein, sich direkt mit Ihrer Wunschschule bzw. mit dem für Ihre Wunschschule zuständigen Schulamt (Grund- und Mittelschule) bzw. der Regierung (Förderschule) in Verbindung zu setzen, um den Bedarf vor Ort zu klären und dort Ihre Kontaktdaten für den Bedarfsfall zu hinterlassen. Viele Schulen legen einen eigenen „Vertretungspool“ aus an einer Vertretungslehrertätigkeit interessierten Personen an, die sich eine Beschäftigung an ihrer Schule vorstellen können. In diesem Fall schließt der Schulleiter im Regelfall mit Ihnen zunächst eine Rahmenvereinbarung ab. Kontaktdaten von Schulen finden Sie über unsere Schuldatenbank.

Das zentrale Bewerberportal erreichen Sie über den Link www.km.bayern.de/portale/prod/vertretung/index.php

  • Rahmenvereinbarung
  • Schuldatenbank

Ein Anspruch auf einen konkreten Einsatz im Vertretungsfall besteht nicht. Die Schulleitung entscheidet, ob Sie nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen als Vertretungskraft geeignet sind.

Je weiter Sie jedoch die Einsatzmöglichkeiten (verschiedene Schularten und Regionen) bei Ihrer Registrierung in der Vermittlungsbörse für Aushilfsnehmer fassen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie zum Zug kommen.

Die Schulleitung bzw. das Staatliche Schulamt / die Regierung sucht die am besten geeigneten Bewerber aus. Dabei gilt grundsätzlich ein Vorrang für Laufbahnbewerber/-innen (Personen mit Lehramtsbefähigung). Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Im konkreten Vertretungsfall oder Tätigkeitsbereich an der Schule wird mit Ihnen ein befristeter Vertrag auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geschlossen. Um hier eine Eingruppierung und damit Ihre korrekte Vergütung sicherzustellen, sind detaillierte Angaben erforderlich

Nachdem Sie sich mit einem Schulleiter einig geworden sind, dass Sie als Aushilfsnehmer an der Schule anfangen, füllen Sie zunächst die unten verlinkten PDF-Formulare aus und unterzeichnen an den dafür vorgesehenen Stellen. Ebenso die Formblätter. Diese Formulare erhalten Sie in der Regel von der jeweiligen Schulleitung.
Darüber hinaus unterzeichnen Sie gemeinsam mit der Schulleitung das Formblatt über Belehrungen und Erklärungen der Vertretungskraft.

Dieses enthält:

  • Fragebogen zur Prüfung und Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst
  • Fragebogen zur Prüfung der Beziehungen zur Scientology-Organisation
  • Niederschrift über die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz und über die Vereidigung aufgrund des Art. 187 der Bayerischen Verfassung
  • Erklärung zur Belehrung über die gesundheitlichen Anforderungen an Vertretungskräfte
  • Erklärung zur Kenntnisnahme vom Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken
  • Erklärung zum Hinweis auf die tarifliche Ausschlussfrist
  • Bestätigung über die Aushändigung von Auszügen aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder ( TV-L ) und dem Entgeltfortzahlungsgesetz ( EFZG )
  • Hinweis für Lehrkräfte, die an staatlichen Schulen im Rahmen eines befristen Arbeitsvertrages bzw. nebenamtlich eingesetzt sind
  • Befristungsvereinbarung (diese ist zwingend vor dem Dienstantritt abzuschließen)

Folgende Unterlagen sind außerdem notwendig:

  • Eine von der Schulleitung beglaubigte Kopie eines amtlichen Dokuments zum Nachweis persönlicher Daten (z. B. Personalausweis oder Auszug aus dem Familienbuch)
  • Zeugnis über die abgeschlossene fachliche Ausbildung (eine von der Schulleitung beglaubigte Kopie)
  • Nachweise (z. B. Arbeitszeugnisse) über frühere Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern und ggf. Nachweise über Zeiten selbstständiger Tätigkeiten (eine von der Schulleitung beglaubigte Kopie)
  • Sozialversicherungsausweis (eine von der Schulleitung beglaubigte Kopie)
  • Nachweis über Schwerbehinderung (soweit zutreffend)
  • Amtliches erweitertes Führungszeugnis gem. § 30 a BZRG (Beantragung beim Einwohnermeldeamt am Wohnsitz der Vertretungskraft). Dem Antrag auf Erstellung des erweiterten Führungszeugnisses ist eine Bestätigung beizufügen, für welche Tätigkeit das Führungszeugnis benötigt wird. Diese Bestätigung erteilt die Schulleitung.
  • Aufenthaltserlaubnis (bei ausländischen Vertretungskräften ohne EU-Staatsangehörigkeit)
  • Gegebenenfalls Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Kranken-/ Rentenversicherungspflicht bzw. Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse
  • Gegebenenfalls Gehaltsmitteilung eines weiteren Arbeitgebers
  • Gegebenenfalls einen geeigneten Nachweis zur Elterneigenschaft

Die Schulleitung übermittelt die Unterlagen an die zuständige Regierung bzw. im Bereich der Gymnasien, Realschulen und Beruflichen Oberschulen an das Bayerische Landesamt für Schule.

Erklärung der Lehrkraft zur Regelung des Dienstverhältnisses - Teil 1

Erklärung der Lehrkraft zur Regelung des Dienstverhältnisses - Teil 2

Zusammenfassendes Formblatt über Belehrungen und Erklärungen der Vertretungskraft

Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses

Befristungsvereinbarung

Link zum Formularcenter des Landesamts für Finanzen

Download-Center des Landesamts für Schule

Im Falle einer Weiterbeschäftigung (ohne Unterbrechung) oder einer erneuten Beschäftigung als Aushilfsnehmer reduzieren sich die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen (siehe unten).

Eine Weiterbeschäftigung (ohne Unterbrechung) liegt auch vor, wenn Ruhestandsbeamte in unmittelbarem Anschluss an das aktive Beamtenverhältnis auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses nach dem TV-L beschäftigt werden.

Eine erneute Beschäftigung ist gegeben, wenn eine Vertretungskraft bzw. ein Ruhestandsbeamter innerhalb einer Frist von drei Jahren seit dem letzten Arbeitsverhältnis erneut bzw. nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Beamtenverhältnis erstmals in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt wird.

Sofern das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mindestens drei Jahre zurückliegt, ist eine erneute Vereidigung nicht erforderlich. Eine erneute Vereidigung von Ruhestandsbeamten ist generell nicht erforderlich.

Ein erweitertes Führungszeugnis ist nur erneut vorzulegen, wenn seit der letzten Beschäftigung ein Unterbrechungszeitraum von mehr als einem Jahr liegt. Wurde bislang noch kein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt, so ist ein solches beizubringen.

Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses

Erklärung der Lehrkraft zur Regelung des Dienstverhältnisses - Teil 1

Erklärung der Lehrkraft zur Regelung des Dienstverhältnisses - Teil 2

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Befristungsvereinbarung

Link zum Formularcenter des Landesamts für Finanzen

Download-Center des Landesamts für Schule

Sie werden vom Schulleiter oder durch Lehrkräfte, die von diesem damit beauftragt wurden, in Ihrer Tätigkeit an der Schule unterstützt und beraten. Sie unterliegen bei Ihrer Aushilfstätigkeit den Weisungen der Schulleiterin bzw. des Schulleiters.

Als Aushilfsnehmer tragen als die unmittelbare Verantwortung für den von Ihnen erteilten Unterricht und die Erziehung der Schülerinnen und Schüler. Auf die einschlägigen Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ( BayEUG ), der Dienstordnung für die Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern ( LDO ) und der Schulordnungen wird hingewiesen.

Sie dürfen grundsätzlich auch Nachweise des Leistungsstands gem. Art. 52 BayEUG erheben und bewerten und Erziehungsmaßnahmen ergreifen sowie Ordnungsmaßnahmen bis hin zum schriftlichen Verweis (Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayEUG) treffen.

Die folgende Kurzbroschüre kann Ihnen als Einstiegshilfe dienen:

  • Kurzinfo für Vertretungskräfte

Vermittlungsbörse für Aushilfsnehmer

  • Vermittlungsbörse für Aushilfsnehmer

Stand: 21. Juni 2024

Aushilfsnehmer / Vertretungskräfte | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2024)

FAQs

Aushilfsnehmer / Vertretungskräfte | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus? ›

Aushilfsnehmer kommen an den bayerischen Schulen bei kurzfristig auftretendem Vertretungsbedarf zum Einsatz – etwa wenn eine Stammlehrkraft vertreten werden muss, die bspw. wegen längerer Krankheit ausfällt oder sich in Elternzeit befindet.

Was verdient man als aushilfslehrer Bayern? ›

Vereinfacht kannst du mit etwa 48 bis 65 Prozent deines Bruttogehalts rechnen, wenn du Vollzeit arbeitest. Somit verdienst du als Vertretungslehrer/in ungefähr 25.296 € - 34.255 € netto im Jahr.

Wie viele Mitarbeiter hat das Bayerische Kultusministerium? ›

Unser Arbeitsplatz liegt im Zentrum der Landeshauptstadt (zudem Außenstelle in Gunzenhausen). Bei uns arbeiten rund 630 Beschäftige jeden Tag daran, Schule für die über 1,7 Millionen Schülerinnen und Schüler sowie über 100 000 Lehrkräfte in Bayern noch besser zu machen.

Welcher Politiker ist in Bayern für die Schule zuständig? ›

Leitung. Staatsministerin ist seit dem 8. November 2023 Anna Stolz (Freie Wähler), die zuvor bereits ab 2018 als Staatssekretärin in diesem Ministerium tätig war. Amtschef ist Ministerialdirektor Stefan Graf.

Werden angestellte Lehrer in den Ferien bezahlt Bayern? ›

Denn prinzipiell lautet die Antwort auf die Frage: Ja, Lehrer bekommen auch während der Schulferien ihr volles Gehalt ausbezahlt. Vor dem Gesetz des Freistaats Bayern werden die verbeamteten Lehrer nicht anders behandelt als andere Beamte.

Was braucht man um aushilfslehrer zu werden? ›

Um als Aushilfslehrer/in tätig zu werden, ist in der Regel eine pädagogische Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium erforderlich. Dies kann ein Lehramtsstudium, ein pädagogisches Studium oder eine vergleichbare Qualifikation sein.

Wie viel verdient ein Fachlehrer in Bayern netto? ›

Somit verdienst du als Fachlehrer/in ungefähr 24.528 € - 33.215 € netto im Jahr.

Wer ist der Arbeitgeber von Lehrern in Bayern? ›

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Welches Ministerium ist in Bayern für Schulen zuständig? ›

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung.
  • Lernen.
  • Unterrichten.

Kann man sich als Lehrer in Bayern die Schule aussuchen? ›

Sie können sich als Lehrkraft an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne FOSBOS) bei der zuständigen Regierung bewerben.

Wer stellt Lehrer in Bayern ein? ›

Zuständig hierfür ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Wer ist Bildungsminister in Bayern? ›

Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Kultusministerin Anna Stolz würdigen schulische Leistungen und ehrenamtliches Engagement.

Was ist die oberste Behörde in Bayern? ›

Die Bayerische Staatskanzlei am Franz-Josef-Strauß-Ring in München ist der offizielle Dienstsitz des Bayerischen Ministerpräsidenten.

Was verdient ein aushilfslehrer in Bayern? ›

44.908 € 3.622 € (Unteres Quartil) und 59.707 € 4.815 € (Oberes Quartil): 25% der Gehälter liegen jeweils darunter bzw. darüber.

Wie viele Urlaubstage hat ein Lehrer in Bayern? ›

(1) Die Beamten haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn. (2) Bei Beamten im Vorbereitungsdienst und Dienstanfängern erhöht sich der Erholungsurlaub ab dem zweiten Jahr der Ausbildung um einen Tag, sofern sie Schichtdienst leisten.

Werden kalifornische Lehrer im Sommer bezahlt? ›

Lehrer werden im Sommer bezahlt , sofern sie den Erhalt des vollen Betrags ihrer monatlichen Schecks (September bis Juni) aufschieben und ihren Schulbezirk bitten, das Geld beiseite zu legen, sodass sie im Sommer Schecks erhalten können.

Was braucht man um vertretungslehrer zu sein? ›

Bewerben können sich Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehramtsausbildung ebenso wie sonstige Personen mit einer geeigneten Ausbildung beziehungsweise einem abgeschlossenen Studium. Die Anstellung als Vertretungslehrkraft erfolgt dabei befristet und auf Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder.

Wie viel verdient man im Referendariat Lehramt Bayern? ›

Wie hoch ist dein Gehalt im Referendariat in Bayern an Grundschulen? An Grundschulen in Bayern wirst du während deines Referendariats, in die Besoldungsgruppe AW A 12, Stufe 0 eingruppiert. Dabei verdienst du ein monatliches Grundgehalt von 1.553,44 € brutto.

Wann kommt a13 für alle Lehrer in Bayern? ›

In fünf Jahresschritten (also im Jahr 2028) soll dann für alle A 13 erreicht sein. Im Detail: Ab 2024 werden alle Lehrkräfte, die noch nicht in A 13 sind, jährlich schrittweise mehr Geld bekommen, das auf die Pension angerechnet wird (Dies war der KEG sehr wichtig).

Wie viel Netto a13 Bayern? ›

Beamtenbesoldung Bayern 2023b
.. A 13 ..56
Grundgehalt:4774.01 €4975.37 €
Brutto gesamt:4875.21 €5076.57 €
Netto gesamt:3802.30 €3926.57 €

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Author: Gov. Deandrea McKenzie

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Name: Gov. Deandrea McKenzie

Birthday: 2001-01-17

Address: Suite 769 2454 Marsha Coves, Debbieton, MS 95002

Phone: +813077629322

Job: Real-Estate Executive

Hobby: Archery, Metal detecting, Kitesurfing, Genealogy, Kitesurfing, Calligraphy, Roller skating

Introduction: My name is Gov. Deandrea McKenzie, I am a spotless, clean, glamorous, sparkling, adventurous, nice, brainy person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.